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Rechtstipp: Am Steuer ist ein Gesichtsschleier verboten

22.10.2021

Das Tragen eines Gesichtsschleiers aus religiösen Gründen am Steuer muss nicht ausnahmsweise genehmigt werden. Eine Frau, die einen Niqab beim Autofahren tragen will, dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist, kann dafür keine Genehmigung einklagen - jedenfalls nicht in einem Eilverfahren. Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Die Straßenverkehrsbehörde darf nur in Ausnahmefällen davon absehen. Die Religionsfreiheit sei kein solcher Ausnahmefall. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der anderen Verkehrsteilnehmer könne kein Vorrang eingeräumt werden. Auch müsse die Identität der Frau bei Verkehrsverstößen ermittelbar sein. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 8 B 1967/20)

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