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Rechtstipp: Am Steuer darf kein Gesichtsschleier getragen werden

01.10.2024

Eine streng gläubige Muslimin hat keinen Anspruch darauf, dass sie vom Verhüllungsverbot am Steuer befreit wird, wenn sie auch beim Autofahren einen Gesichtsschleier mit Sehschlitz (Niqab) tragen will. Die Frau muss am Steuer eine »gute Rundumsicht« haben und müsse außerdem bei automatisierten Verkehrskontrollen zu erkennen sein. Dadurch würden »hochrangige Rechtsgüter« wie Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer geschützt. Ein allgemeiner Vorrang der Religionsfreiheit vor diesen Rechtsgütern bestehe nicht. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 8 A 3194/21)

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