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Rechtstipp: Altersbedingt darf es keine Urnen-Umbettung geben

10.11.2025

Urnen auf Friedhöfen(hier in Berlin) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen umgebettet werdenoder nach einem bestimmten Zeitraum (hier 20 Jahre). Ein besonderer Grund füreine Umbettung liege nicht vor, wenn ein Angehöriger aus Altersgründen nur nochnahegelegene Friedhöfe besuchen kann. Ein Senior konnte nicht erreichen, dassdie Urne seines Sohnes auf den für ihn am besten zu erreichenden Friedhofverlegt wird, damit er das Grab leichter besuchen kann. Die Ruhe der Totendürfe nur im Ausnahmefall gestört werden. AltersbedingteGesundheitsverschlechterungen reichen als Begründung nicht aus. (Hier war derMann selbst im Laufe des Verfahrens gestorben.) (VwG Berlin, 21 K 129/21) - vom26.10.2021

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