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Rechtstipp: Alkohol "am Steuer" - Auch ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug
Fährt ein Mann alkoholisiert (es wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,83 Promille festgestellt) mit einem E-Scooter, so darf nicht davon abgesehen werden, ihm die Fahrerlaubnis auch für den Pkw zu entziehen. Das gelte auch dann, wenn er nur eine kurze Strecke zurückgelegt hatte. Wegen der »absoluten Fahruntüchtigkeit« sei das alternativlos. Auch E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Einem E-Scooter wohne mindestens ein ähnliches Gefährdungspotential wie einem Fahrrad inne und der entsprechende Grenzwert von 1,6 Promille war hier überschritten. Insoweit konnte offenbleiben, ob für E-Scooter sogar der KfZ-Grenzwert von lediglich 1,1 Promille gilt. (OLG Braunschweig, 1 ORs 33/23)