Steuertipp: Auch eine "Ein-Mann-GmbH" kann von der Steuerzahlung befreit sein
Steuertipp: Besetzungsrüge - Eine bloße Verdächtigung ist nicht genug
Rechtstipp: AGG - Der Wunsch nach einer "gleichaltrigen" Assistentin ist nicht diskriminierend
Wünscht sich eine 28-jährige behinderte Studentin über das Stellenangebot bei einem Assistenzdient eine »weibliche Assistentin« für alle Lebensbereiche des Alltags, die »am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein« sollte, so stellt das keine Diskriminierung wegen des Alters dar, wenn der Dienstleister die Bewerbung einer 50 Jahre alten Frau nicht berücksichtigt. Es sei ausdrücklich vorgeschrieben, den individuellen Wünschen von Menschen mit Behinderungen bei der Erbringung von Leistungen der persönlichen Assistenz zu entsprechen. Folglich müssen die Betreffenden in der Lage sein, selbst zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben. Eine geäußerte Bevorzugung von Assistentinnen einer bestimmten Altersgruppe sei zudem geeignet, die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen zu fördern. (EuGH, C-518/22)