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Rechtstipp: ADHS kann als seelische Störung Schulassistenz begründen

17.03.2026

Leidet ein9-jähriger Grundschüler unter ADHS(Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), so kann das einen Anspruchauf eine Schulassistenz begründen. Das gelte jedenfalls dann, wenn dieindividuelle Prüfung zu dem Schluss kommt, dass der Junge mit deutlichensozialen Beeinträchtigungen zu kämpfen. Die Diagnose ADHS allein bringt keinenAnspruch. Grundsätzlich ist sie aber als »seelische Störung« anzuerkennen, dieim Einzelfall sozialrechtlich Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann. (VwGHannover, 3 A 9433/25) - vom 23.01.2025

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