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News Recht und Steuern: 22. September 2023

22.09.2023

Recht

Oberbürgermeister von Halle: Vorläufige Dienstenthebung bleibt bestehen

Weil er unter anderem gegen die in der Corona-Impfverordnung vorgesehene Impfreihenfolge und damit gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben soll, bleibt der Oberbürgermeister von Halle bis auf Weiteres suspendiert. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt entschieden.

Der Antragsteller war im Oktober 2019 zum zweiten Mal zum hauptamtlichen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) gewählt worden. Seine Amtszeit läuft bis Oktober 2026. Am 19.02.2021 eröffnete das Landesverwaltungsamt (Antragsgegner) wegen des Vorwurfs, gegen die Corona-Impfverordnung verstoßen zu haben, ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Im Juni 2021 hat der Antragsgegner den Antragsteller vorläufig des Dienstes enthoben.

Das Verwaltungsgericht (VG) lehnte einen hiergegen gerichteten Antrag des Antragstellers ab: Durch sein Verbleiben im Dienst würden der Dienstbetrieb und die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt. Die vorläufige Dienstenthebung stehe zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme auch nicht außer Verhältnis (Beschluss vom 16.12.2021, 15 B 20/21 MD, bestätigt durch OVG).

Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller unter Abänderung des VG-Beschlusses erneut die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung. Diesen Antrag hat das VG mit Beschluss vom 12.07.2023 abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg. Das auf die Abänderung des VG-Beschlusses vom 16.12.2021 gerichtete Begehren des Antragstellers setze voraus, dass dieser veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände geltend machen kann, erläutert das OVG. Derartige Umstände, die eine Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würden, habe er nicht dargelegt. Insbesondere führe der Umstand, dass die ordentlichen Gerichte Handlungen des Antragstellers im Zusammenhang mit Corona-Impfungen als nicht strafbar angesehen hätten, nicht dazu, dass diese Vorwürfe – und auch die weiteren gegen den Antragsteller erhobenen Vorwürfe – disziplinarrechtlich nicht (mehr) erheblich seien.

Der Antragsteller habe auch nicht dargelegt, weshalb die Annahme des VG überholt sei, dass aufgrund mannigfaltiger kommunalrechtlicher und kommunalpolitischer Auseinandersetzungen zwischen dem Antragsteller und dem Stadtrat von Halle, aber auch dem Antragsgegner der "Betriebsfrieden" beziehungsweise der Dienstbetrieb innerhalb der Stadt erheblich gestört sei. Auch mit den Einwänden gegen die Annahme der wesentlichen Erschwerung der weiteren (disziplinarrechtlichen) Ermittlungen konnte der Antragsteller nicht durchdringen. Die vorläufige Dienstenthebung erweise sich auch nach wie vor als verhältnismäßig, so das OVG.

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2023, 10 M 14/23, rechtskräftig

Bessere Lebensbedingungen für Kinder: Union will "Kinderzukunftsgeld" einführen

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (BT-Drs. 20/8399) ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Chancen von Kindern und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Sie schreibt darin: "Kinder sollen unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern oder der Zuwanderungsgeschichte ihrer Familie gerechte Chancen in unserer Gesellschaft erhalten. Wir setzen uns dafür ein, ihnen ein Umfeld zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial zu entfalten – in erster Linie durch ein gut funktionierendes, ineinandergreifendes Bildungs- und Betreuungssystem."

Die Union verweist auf alarmierende Ergebnisse aktueller Bildungsstudien, die immer noch einen deutlichen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsweg belegten. Außerdem hätten aktuelle Preisentwicklungen dazu beigetragen, Erfolge bei der Armutsbekämpfung wieder zunichte zu machen. Die Bundesregierung habe darauf bisher keine adäquaten Antworten gefunden, so der Vorwurf der Abgeordneten.

Sie fordern deshalb unter anderem eine Stärkung der Frühen Hilfen, damit Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und passgenaue Unterstützung lokaler Anbieter erhalten. Die Zahl von Familien, die Unterstützung benötigen, steige, so die Union. Außerdem verlangt die Fraktion die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern, die Einführung einer verpflichtenden Vorschulförderung bei Förderbedarf und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule.

Als Reaktion auf die von der Ampel-Regierung beschlossene Kindergrundsicherung macht sich die Unionsfraktion für eine andere finanzielle Unterstützung von Familien durch Kindergeld und Kinderzukunftsgeld stark: "Der Begriff des Kindergeldes und seine Ausgestaltung als Familienleistung sollen erhalten und die Leistung fortlaufend bedarfsgerecht angepasst werden. Die familienpolitischen Leistungen, die Kinder vor einer Armutsgefährdung schützen, sollen dagegen zu einem 'Kinderzukunftsgeld' gebündelt werden. Zum Kinderzukunftsgeld gehören der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II (Teilhabebetrag). Für Kinder, deren Familie Bürgergeld bezieht, sind Regelsatz und der Teilhabebetrag ebenfalls zusammenzuführen. Beim Teilhabebetrag sollen der Mitgliedsbeitrag für Vereine empirisch ermittelt und jährlich dynamisiert, tatsächliche Aufwendungen für Sportgeräte und Musikinstrumente und der für Kinder so wichtige Besuch von Schwimmkursen übernommen werden. Außerdem soll das Schulbedarfspaket mit dem Kinderzukunftsgeld automatisch zu Beginn des Schulhalbjahres allen Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden."

Deutscher Bundestag, PM vom 20.09.2023

Bürgermeisterwahl in Eutin: Muss nicht wiederholt werden

Die Bürgermeisterwahl in Eutin muss nicht wiederholt werden. Der parteilose Christoph Müller, der sich für die Wahl hatte aufstellen lassen, aber nicht gewählt worden war, ist mit seiner Klage auf Ungültigerklärung der Wahl gescheitert.

Die Klage sei unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein. Denn Müller habe sie zu spät eingelegt – und zwar genau einen Tag. Dass er die Klage vorher bereits per E-Mail geschickt habe, sei irrelevant. Denn dies entspreche nicht den Formvorschriften, auf die Müller in einer Rechtsmittelbelehrung auch hingewiesen worden sei.

Müller hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen den Gerichtsbescheid des VG vorzugehen – indem er die mündliche Verhandlung oder die Zulassung der Berufung beantragt. Im Fall des Antrags auf mündliche Verhandlung würde der Gerichtsbescheid als nicht ergangen gelten.

Anlass für die Klage war, dass die Wahlbehörde zur Behebung von Problemen mit der eingesetzten Wahlsoftware Testdaten und -wahlergebnisse eingespielt hatte, die über einen veralteten Link zur vorherigen Bürgermeisterwahl öffentlich eingesehen werden konnten. Hierin sah der Kläger eine unzulässige Beeinflussung der Wahlberechtigten. Es sei Eindruck entstanden, dass schon vor dem Wahltag die Briefstimmen ausgezählt und die Ergebnisse veröffentlicht worden seien.

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 19.9.2023, 6 A 10/23, nicht rechtskräftig

Maut-Pflicht für Lastkraftwagen: Soll ausgeweitet werden

Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 01.01.2024 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 01.07.2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (BT-Drs. 20/8092) vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage. Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, durch das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver wird. Der vermehrte Einsatz von Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben werde benötigt, um das Ziel – ein Drittel elektrische Fahrleistung im Jahr 2030 – zu erreichen.

Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen aus der Maut von 26,61 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027. Die erwarteten Mehreinnahmen durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen beziffert sie auf vier Milliarden Euro im gleichen Zeitraum. Davon entfielen 1,83 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

Ebenfalls neu geregelt werden soll die Verwendung der Mauteinnahmen. Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.

Deutscher Bundestag, PM vom 21.09.2023

Steuern

Unwetterschäden: Steuererleichterungen und Steuerabzüge

Wer durch ein Unwetter Schäden erlitten hat, bekommt in bestimmten Fällen steuerliche Hilfe. Erster Ansprechpartner ist allerdings grundsätzlich die Versicherung, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen könnten die Kosten zur Schadensbeseitigung wie Aufräumen und Wegtransport beschädigter Sachen, für die Wiederherstellung des Gebäudes, Wiederbeschaffung des Hausrats und Folgekosten, zum Beispiel Hotelkosten bei unbewohnbaren Wohnungen oder Einlagerungskosten, erstatten. Liegt kein Versicherungsschutz vor oder erstattet die Versicherung den Schaden nur teilweise, könne unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten über die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Das Bayerische Finanzministerium habe zudem verschiedene steuerliche Maßnahmen für betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen in Aussicht gestellt. Vom Unwetter stark geschädigte Steuerzahler sollen laut der Staatsregierung bei ihrem Finanzamt auf schnelle und unbürokratische Unterstützung zählen können. Der Spielraum der Finanzbeamten umfasse die Stundung von Steuern, die Minderung von Steuervorauszahlungen und die Aufschiebung von Vollstreckungsmaßnahmen. Auch Sonderabschreibungen seien möglich. Zudem könnten Privathaushalte, denen aufgrund von Hagel, Starkregen und Überschwemmung eine existenzielle Notlage droht, finanzielle Hilfe durch Härtefonds beim zuständigen Landratsamt beantragen.

Katastrophenerlässe in dieser Form gibt es laut Lohnsteuerhilfe auch in anderen Bundesländern je nach Schweregrad der Schäden. Im Zweifelsfall gelte es, bei den zuständigen Behörden nachzufragen.

Damit die Aufwendungen für Schäden als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, muss es sich laut Lohnsteuerhilfe um existenziell notwendige Gegenstände handeln. Dies sei beim Wohngebäude, bei Möbeln, Hausrat und Kleidung der Fall. Die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Luxusgegenständen wie Gemälden oder Schmuck sei steuerlich nicht absetzbar. Auch Autos, Garagen, Keller, Terrasse, Garten und Ferienhaus würden als verzichtbar eingestuft und steuerlich nicht berücksichtigt. Kosten für Sachverständige, Entsorgung und Darlehenszinsen für die Wiederbeschaffung könnten jedoch geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn nicht eine Versicherung den Schaden übernimmt.

Zu beachten sei, dass es bei den außergewöhnlichen Belastungen einen Selbstbehalt in Form der zumutbaren Belastung gibt. Diese setze das Finanzamt in Abhängigkeit von der Summe der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl im Haushalt fest. Bis zu dieser Höhe müssten die Aufwendungen selbst getragen werden. Erst darüber hinaus finde ein steuerlicher Abzug als außergewöhnliche Belastung statt. Wichtig sei, innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Schadenszeitpunkt mit den Wiederinstandsetzungen zu beginnen. Wird die Frist überschritten, sei kein Steuerbonus mehr möglich.

Vermieter kommen nach Angaben der Lohnsteuerhilfe steuerlich besser weg. Sofern die Unwetterschäden Mietobjekte betreffen, könnten die Reparaturkosten am Gebäude als Werbungskosten bei den Mieteinkünften angesetzt werden. Hierbei gebe es keine zumutbare Eigenbelastung.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 19.09.2023

Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen treibt Verzahnung mit EU voran

Moderne Finanzkriminalität ist professionell organisiert, international vernetzt, hochgradig digitalisiert und richtet in Deutschland laut Schätzungen jedes Jahr einen hohen Milliardenschaden an. Nach Angaben des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Co. in Zukunft deutlich schlagkräftiger zu führen, um kriminelle Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und das Geld zurückzuholen, das dem Gemeinwesen zusteht.

Allerdings hätten Einzelkämpfer keine Chance gegen Organisierte Kriminalität, betont der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). "Nur, wenn wir in Land, Bund und EU gleichermaßen stark aufgestellt sind und unsere Schnittstellen reibungslos funktionieren, können wir eine schnelle und nahtlose Verfolgung gewährleisten." Deshalb setze sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, das Netz der Ermittlungsbehörden in Deutschland sowie der EU engmaschiger und fester zu stricken.

Der Stellvertretende Europäische Generalstaatsanwalt Andrés Ritter unterstütze dieses Vorhaben und habe bei einer Veranstaltung in Brüssel betont: "Erst eine nahtlose Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und ein Ansatz, der die Ressourcen aller Beteiligten zusammenführt, sichern eine schnelle und wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität. Deswegen begrüßt die Europäische Staatsanwaltschaft die Schaffung des Landesamtes sehr und sieht den in NRW damit eingeschlagenen Weg als zukunftsweisend an."

Mit der Gründung des ersten Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt Nordrhein-Westfalen nach Angaben seines Finanzministeriums ab Januar 2024 die Kapazitäten und das Know-how seiner Steuerfahndung. Jetzt gehe es zudem um die internationale Vernetzung: Auf Einladung von Optendrenk hätten sich Experten in der Landesvertretung in Brüssel getroffen, um sich über eine wirksame Behördenkooperation im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung auszutauschen. "Nordrhein-Westfalen wird sich auch in Zukunft auf allen Ebenen für eine engere Vernetzung der Steuerfahndung einsetzen", kündigte Optendrenk an.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 19.09.2023

Steuerkanzleien: Hinweise zum Datenschutz aktualisiert

Vor fünf Jahren ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Die Bestimmungen sind auch für Steuerkanzleien relevant, soweit es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. Deswegen hatten der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) frühzeitig gemeinsame Hinweise veröffentlicht. Diese liegen nach Angaben des DStV nun in einer aktualisierten Fassung vor.

Die gemeinsamen Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften berücksichtigen laut DStV die für den Berufsstand relevanten Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und enthalten unter anderem auch Arbeitshilfen und Muster für die Praxis. Abrufbar seien sie für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände unter "www.stbdirekt.de".

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 19.09.2023

Finanzausgleich: Zwölf Bundesländer schließen sich gegen Bayern zusammen

Zwölf Länder haben am 20.09.2023 den Staatsrechtler Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu vertreten. Dies meldet das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Zur Prozessgemeinschaft gehörten die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

"Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt. Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zugutekommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch, sondern einfach zu kurz gedacht", kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD).

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich würden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hätten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt hätten, erinnert das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Diese Reform sei zum 01.01.2020 in Kraft getreten und auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden gewesen.

Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem BVerfG vertreten. Im aktuellen Fall wird er im nächsten Schritt eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das BVerfG übersenden.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 20.09.2023

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