Wertfestellungen einer Schenkung sind bindend für Folgeerwerber
Arbeitsrecht - Bergleute erhalten keinen Zuschuss für Heizungs-Austausch
Mietrecht - Alle vorhandenen Vermieter müssen kündigen
Die Kündigung des Vertrages einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf ist formell unwirksam, wenn es mehrere Vermieter gibt, aber nicht alle die Kündigung unterschrieben haben und auch keine Vollmacht für den Kündigenden vorliegt. In dem konkreten Fall war die Wohnung (zu der ein Tiefgaragenplatz gehört) ursprünglich von einer anderen Partei an den verstorbenen Ehemann der Mieterin vermietet worden, in dessen Vertrag die Witwe eingestiegen ist. Später wurde die Wohnung verkauft, der Tiefgaragenstellplatz jedoch an eine andere Person. Die (inzwischen 88-jährige) Mieterin muss die Wohnung nicht verlassen, wenn nicht beide Vermieter gekündigt habe. Es fehle die Zustimmung »aller Vermieter«. (LG München, 14 S 11196/22)