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Finanzkonten-Informationsaustausch ist verfassungsgemäß

04.09.2024

Der automatische Austausch von Informationen zu Auslandskonten, bei dem Informationen über Konten deutscher Steuerpflichtiger im Ausland automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden, verstößt weder gegen Datenschutzrecht noch stellt er einen unrechtmäßigen Grundrechtseingriff dar. Auch ein Anspruch auf Löschung der Daten nach der Datenschutzgrundverordnung ist nicht gegeben, da die Finanzdaten rechtmäßig erhoben und gespeichert werden. Einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Kläger erkannten die Richter des BFH zwar, jedoch erfolgt der Eingriff nicht unrechtmäßig, sondern auf Grundlage eines Gesetzes. Zudem dient er einem verfassungslegitimen Zweck der gleichmäßigen Steuererhebung und erscheint dem BFH verhältnismäßig (BFH, Urteil vom 23.1.2024, IX R 36/21).

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