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Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen - Finanzverwaltung verlängert Vereinfachungsregelung

05.09.2024

Beitragserstattungen mindern im Jahr der Erstattung die steuerlich abzugsfähigen Versicherungsbeiträge und wirken somit im Ergebnis steuererhöhend. Die Vereinfachungsregelung, dass auf der Grundlage von § 65a SGB V geleistete Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse bis zur Höhe von 150 Euro pro versicherte Person von den Finanzämtern nicht als Beitragserstattung steuerlich behandelt werden, wurde erfreulicherweise um ein Jahr verlängert und gilt nun für bis zum 31.12.2024 geleistete Bonuszahlungen.

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