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Bei Legionellen gibt es eine Mietminderung erst bei hoher Konzentration

05.09.2024

Insbesondere bei älteren Mehrfamilienhäusern kann es vorkommen, dass das Trinkwasser aus der Leitung mit Legionellen verunreinigt ist. Die Mietsache gilt als mangelhaft, wenn das Trinkwasser den Wert von 100 KBE/100 ml überschritten hat. Das gibt die Trinkwasserverordnung her. Das Überschreiten dieses Wertes hat allerdings nicht zwangsläufig zur Folge, dass auch die Miete gemindert werden darf. Erst ab einem Wert von 10.000 KBE/100 ml liege eine Gesundheitsgefahr vor. (Andere Gerichte stuften bereits geringere Konzentrationen als gefährlich ein und sprachen dementsprechend Mietminderungen zu.) (AmG Dresden, 143 C 2593/22)

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