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Arbeitsrecht - Bergleute erhalten keinen Zuschuss für Heizungs-Austausch

11.09.2024

Ehemalige Bergleute konnten nicht darauf vertrauen, dass sie auch nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland weiterhin eine bestimmte Menge Kohle auf Kosten ihres ehemaligen Arbeitgebers beziehen werden, um ihre Kohleöfen weiterhin zu befeuern. Dass die Einstellung der Belieferung (gegen Zahlung einer Abfindung) rechtens war, ist gerichtlich bestätigt. Auch können die Bergleute nicht erwarten, dass sie einen Zuschuss für die Umrüstung ihrer Heizungsanlagen erhalten. Sie können nicht damit durchdringen, dass die Nutzung der Kohleöfen ohne die Gratis-Kohle unwirtschaftlich geworden sei. Ein auf die allgemeine Fürsorgepflicht des ehemaligen Brötchengebers gestützter Anspruch scheide schon deshalb aus, weil durch tarifvertragliche Vereinbarungen seinerzeit abschließende Regelung getroffen worden sind. Und auch für die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen auf dem Heizungsmarkt müsse das Bergbauunternehmen nicht einstehen. (LAG Düsseldorf, 12 Sa 1016/23)

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