Zweite Rate der neuen Grundsteuer steht an: Eigentümer sollten Angaben prüfen
Am 15.05.2025 ist die zweite Rate der neuen Grundsteuer fällig. Doch viele Bescheide seien fehlerhaft, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen. Wer nicht auf zu hohen Forderungen sitzenbleiben will, müsse handeln.
"Eigentümer sollten ihren Grundsteuerbescheid prüfen", rät Hans-Ulrich Liebern. Der Steuerexperte beim BdSt Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Kommune an die Daten gebunden ist, die sie vom Finanzamt erhält. Stimmt dort etwas nicht, sei die gesamte Berechnung der Grundsteuer fehlerhaft.
Geläufig seien folgende Fehler, so der Steuerzahlerbund: falsche Angaben zum Baujahr des Gebäudes, ungenaue Grundstücks-, Wohn- oder Nutzflächen, nicht berücksichtigte Garagen oder Stellplätze, fälschlich als Kernsanierung deklarierte Renovierungen oder eine falsche Einstufung der Grundstücksart. Die Folge: eine zu hohe Grundsteuerbelastung für Eigentümer.
Fehler im Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid könnten beim zuständigen Finanzamt korrigiert werden – und zwar auch rückwirkend zum 01.01.2025. Laut BdSt gilt das unabhängig davon, ob man einen Einspruch gegen seinen Bescheid eingelegt hat.
Korrigiere das Finanzamt die Angaben, sei die Kommune verpflichtet, die überzahlte Grundsteuer zu erstatten. Es könne sich also lohnen gerade jetzt – vor Fälligkeit der zweiten Rate am 15. Mai – aktiv zu werden.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 12.05.2025