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Zwangsverwalter: Schreiben zu seinen einkommensteuerlichen Pflichten neu gefasst
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 17.07.2025 sein Schreiben zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 (IV A 3 - S 0550/15/10028, BStBl I S. 718) neu gefasst.
Es erfolgte eine Anpassung an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und die erfolgten Änderungen in der Abgabenordnung.
Wie das BMF mitteilt, tritt das neue Schreiben mit sofortiger Wirkung an die Stelle der Regelungen im alten Schreiben. Das aktuelle Schreiben steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.07.2025,