Anwalt: Kein Anspruch auf Erstattung für Druck von 7.000-seitiger Akte
Außenprüfung: Hinweise auf wesentliche Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren: Stadt darf Luftbildaufnahmen von Wohngrundstücken verwenden
Die Stadt Monheim am Rhein darf so genannte digitale Orthofotos von Grundstücken in ihrem Stadtgebiet nutzen, um damit die für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren relevanten bebauten und befestigten Flächen zu ermitteln. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin gegen die weitere Nutzung der Daten abgelehnt.
Das VG erachtet die Erhebung personenbezogener Daten der Grundstückseigentümer zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, nämlich der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde, für erforderlich und verhältnismäßig. Die mittels Befliegung des Wohngrundstücks mit einem Flugzeug gewonnenen Daten und deren anschließende Verwertung stellten keinen tief in die Privatsphäre der Antragstellerin reichenden Eingriff dar. Denn eine bildliche Wiedergabe von Einzelheiten des Grundstücks oder sich dort aufhaltenden Personen sei aufgrund der geringen Auflösung der Fotos ausgeschlossen. Die Datenerhebung und -verwertung lasse sich daher auf die datenschutzrechtliche Generalklausel stützen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2025, 29 L 3128/24, nicht rechtskräftig