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Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude: Änderungen bei Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

24.03.2023

§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG) sieht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vor. Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen werden durch Rechtsverordnung festgelegt.

Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung treten nach Angaben des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt unter anderem Änderungen der Mindestanforderungen bei der Erneuerung der Heizungsanlagen (technische Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 21.07.2022) ein. Gestrichen worden sei die Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen. Der Steuerberaterverband weist darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 26.01.2023 (BStBl I 2023, 218) infolge der Änderungen der Sanierungsmaßnahmen-Verordnung neue Mustervordrucke veröffentlicht hat.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 22.03.2023

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