Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Ma...

Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Masken-Importe: Wird bis Ende 2021 verlängert

21.04.2021

Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum 31.12.2021. Die Europäische Kommission hat am 19.04.2021 beschlossen, die bestehende Befreiung nicht bis Ende des Monats auslaufen zu lassen, sondern bis Jahresende zu verlängern. Damit sollen die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Ausrüstung wie Masken oder Beatmungsgeräten für das medizinische Personal und die Patienten entlastet werden. Die Einfuhren dieser Güter aus Nicht-EU-Ländern seien nach wie vor erheblich, erläutert die Kommission.

Die Befreiung ist Teil der seit Frühjahr 2020 geltenden Sonderregeln in Reaktion auf COVID-19 im Bereich Steuern und Zölle. Am 19.04.2021 folgte der Beschluss auf einem Vorschlag der Kommission, Waren und Dienstleistungen, die die Europäische Kommission, Einrichtungen und Agenturen der EU den Mitgliedstaaten und Bürgern in Krisenzeiten wie Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung gestellt haben, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Im Dezember 2020 hatte sich der Rat auf neue Maßnahmen verständigt, die auf einem Vorschlag der Kommission beruhen und die befristete Anwendung eines Mehrwertsteuer-Nullsatzes auf COVID-19-Impfstoffe und entweder ermäßigte oder Nullsteuersätze auf innerhalb der EU verkaufte COVID-19-Testkits ermöglichen, sofern die Mitgliedstaaten dies wünschen.

Europäische Kommission, PM vom 20.04.2021

Mit Freunden teilen