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Zahlungsdienstleister: BMF-Schreiben konkretisiert besondere Pflichten

11.01.2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.12.2023 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein ausführliches Schreiben zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g Umsatzsteuergesetz veröffentlicht. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin.

Das Schreiben steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 09.01.2024 zu Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 28.12.2023, III C 5 - S 7420/20/10007 :004

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