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Wichtige Etappe: Grundsteuer-Musterverfahren aus Berlin jetzt mit Aktenzeichen
Bei ihrer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen dasBundesmodell der reformierten Grundsteuer haben der Bund der SteuerzahlerDeutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland beimBundesverfassungsgericht (BVerfG) eine wichtige Etappe erreicht: Der Fall ausBerlin, der sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung derneuen Grundsteuer wendet, hat nun das Aktenzeichen 1 BvR 472/26 erhalten.
Laut BdSt hat das für betroffene Eigentümer einen konkretenVorteil: Ist der Einspruch noch nicht abgelehnt, könne jetzt unter Verweis aufden beim BVerfG anhängigen Fall das Ruhen des eigenen Verfahrens geltendgemacht werden.
In Karlsruhe solle abschließend geklärt werden, ob dasBundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Aus Sicht derVerbände führt das Modell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechtenBelastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral aufBodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen BdSt Deutschland undHaus & Grund Deutschland Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuererreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 05.03.2026