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Weniger Verpackung, weniger Müll: Gesetz soll nachhelfen

12.02.2026

Wer Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringt, musskünftig auch Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung durchführen. So sieht es derEntwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das Kabinett am 11.02.2026beschlossen hat. Der Entwurf sieht überdies höhere Recyclingquoten fürVerpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall vor. Und Herstellergewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die gewerbliche Verpackungenentsorgen, benötigen in Zukunft eine Zulassung.

Ab August 2026 gelten EU-weit die neuen Vorgaben dereuropäischen Verpackungsverordnung. Um ein reibungsloses Zusammenspiel derEU-Verpackungsverordnung mit dem deutschen Recht sicherzustellen, muss dasbisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch ein neuesVerpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden. Dabei sollendie in Deutschland etablierten Strukturen beibehalten und verbessert werden,teilt das Bundesumweltministerium mit.

Eingeführt werden soll eine Zulassungspflicht für alleHersteller und Organisationen. Bisher kannte das deutsche Verpackungsrechtlediglich Zulassungsverfahren für duale Systeme, die für die haushaltsnaheEntsorgung der Verpackungsabfälle (gelber Sack, gelbe Tonne) zuständig sind.Die EU-Verpackungsverordnung geht nun einen Schritt weiter: Sie verlangt, dassZulassungsverfahren auch für alle Organisationen etabliert werden, die dieerweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller wahrnehmen.Hersteller, die sich keiner solchen Organisation angeschlossen haben, müsseneine individuelle Zulassung beantragen.

Für diese Akteure sieht das neue Gesetz ein möglichstbürokratiearmes automatisiertes Verfahren vor. Die Zulassung soll bei derZentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgen, die dafür auch von diesenAkteuren mitfinanziert werden muss. Bislang wurde die ZSVR ausschließlich vonden dualen Systemen und Betreibern von Branchenlösungen finanziert.

Hersteller sollen zudem Maßnahmen zur Abfallvermeidungdurchführen müssen. Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet dieMitgliedsstaaten sicherzustellen, dass bestimmte Akteure – duale Systeme,Branchenlösungen und sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung sowiedie von diesen Organisationen nicht vertretenen Hersteller – einenMindestanteil ihres Budgets nutzen, um Maßnahmen zur Vermeidung vonVerpackungsabfällen zu finanzieren. Diese Akteure sollen nun verpflichtetwerden, Maßnahmen zur Stärkung von Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllungdurchzuführen. Beispiele für solche Maßnahmen können laut Umweltministerium dieAnschubfinanzierung für neue Mehrwegsysteme oder Aufklärungsmaßnahmen über dieNutzung von Mehrwegverpackungen sein.

Auch soll das Recycling gestärkt werden. Mit dem neuenVerpackungsgesetz werden die Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium undEisenmetalle, die die dualen Systeme erfüllen müssen, angehoben. Ab 2028 müssenmehr Verpackungsabfälle aus diesen Materialien recycelt werden. Für Aluminiumund Eisenmetalle steigt die Quote um fünf Prozent auf jeweils 95 Prozent. FürKunststoffabfälle verändert sich die Quote in zweierlei Hinsicht: Ab 2028 giltanstelle einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent. Davonmüssen 70 Prozent, also fünf Prozent mehr als bisher, durch werkstofflichesRecycling erfolgen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten: Die erhöhte Quote solldurch werkstoffliche, aber auch andere Recyclingverfahren erfüllt werden können.Diese Maßnahmen sollen den Anteil von Kunststoffen, die inMüllverbrennungsanlagen verwertet werden, weiter sinken lassen.

Nach dem nun erfolgten Beschluss des Kabinetts erfolgt dieeuroparechtliche Notifizierung. Anschließend muss der Bundestag das Gesetzverabschieden. Der Bundesrat wird beteiligt.

Bundesumweltministerium, PM vom 11.02.2026

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