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Weihnachtsfrieden in Bayern: Steuerverwaltung unterlässt Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen
Mit der Wahrung des so genannten Weihnachtsfriedens leisten die bayerischen Finanzämter auch in 2022 wieder einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Dies teilt das Finanzministerium des Freistaates mit.
Die Bürger sollen nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der "stillen Zeit" als unpassend empfunden werden. Diese Praxis der Steuerverwaltung habe sich bewährt und trage seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU).
Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sähen dementsprechend in der Zeit vom 22.12.2022 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide würden zwar weiterhin versandt. Die Finanzämter begännen aber während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen und führten keine Vollstreckungsmaßnahmen durch. Vereinzelte Ausnahmen würden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.
Finanzministerium Bayern, PM vom 13.12.2022