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Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung: Auch in Baden-Württemberg

17.12.2020

Auch die baden-württembergische Finanzverwaltung wahrt dieses Jahr den so genannten Weihnachtsfrieden. Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten danach in der Zeit vom 21.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 auf Maßnahmen, die die Bürger besonders belasten.

"Durch die steuerlichen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Vollstreckungen bei Unternehmen mit Schwierigkeiten aufgrund der Pandemie schon seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt sich nun auf sämtliche Forderungen", sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) dazu: Damit seien auch solche erfasst, die keinen Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen.

Während des Weihnachtsfriedens sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Das gilt laut Landesfinanzministerium lediglich dann nicht, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden muss.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 16.12.2020

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