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«Weihnachtsfrieden»: Auch in Hessen

16.12.2021

Auch die 35 Finanzämter in Hessen wahren ab dem 20.12.2021 den Weihnachtsfrieden. Dies hat Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am 15.12.2021 mitgeteilt.

"Das Jahr 2021 war weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt, die uns in vielerlei Hinsicht erneut vor Herausforderungen gestellt hat. Umso wichtiger ist es nun, die Weihnachtszeit als besinnlichen Jahresabschnitt genießen zu können", sagte Boddenberg. Deswegen sähen die Finanzämter bis auf wenige Ausnahmen für die Zeit vom 20. bis 31.12.2021 davon ab, für die Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie sollen die Festtage sorgenfrei begehen können – das ist der Gedanke hinter dem Weihnachtsfrieden, erläuterte der Finanzminister.

Boddenberg betonte, dass gerade in der aktuell schwierigen Zeit der gesellschaftliche Zusammenhalt von unschätzbarem Wert sei. "Steuern dienen dem Erhalt und der Gestaltung unseres Gemeinwesens – und damit uns allen. Aus diesem Grund möchte ich allen danken, die ehrlich ihre Steuern zahlen und dadurch dazu beitragen, dass wir diese Aufgabe auch weiterhin erfüllen können."

Mit dem Weihnachtsfrieden trage die Hessische Steuerverwaltung dem besonderen Charakter des Festes durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Sie werde vom 20. bis 31.12.2021 grundsätzlich:

1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,

2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,

3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,

4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,

5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und

6. in Steuer- und Bußgeldverfahren

a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen

nicht bekannt geben,

b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,

c. keine Bußgeldbescheide zustellen und

d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Dies gelte nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (zum Beispiel Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (zum Beispiel bei drohender Verjährung).

Finanzministerium Hessen, PM vom 15.12.2021

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