Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Weihnachtsbaum: Fünf Steuersätze möglich

Weihnachtsbaum: Fünf Steuersätze möglich

20.12.2024

Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab, welchen Baum man für das Fest kauft – und bei wem. Dann können 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Fünf Steuersätze sind möglich. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erläutert, worauf es ankommt.

Die höchste steuerliche Belastung habe, wer einen künstlichen Baum oder einen bereits geschmückten Weihnachtsbaum kauft: Dafür würden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Günstiger werde es bei einem echten Nadelbaum. Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaumzucht – außerhalb des Waldes – kauft, zahle nur noch 8,4 Prozent Umsatzsteuer. Im Baumarkt- oder Gartencenter werde es noch günstiger: Hier gelte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Der Forstwirt könne den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Kunden abgeben. Wer dem Fiskus ein Schnippchen schlagen will, erwerbe beim Kleinunternehmer: Dort werde nämlich keine Steuer fällig.

Zum Schluss weist der BdSt noch auf eine Finesse des deutschen Steuerrechts hin: die Differenzbesteuerung. Wird ein gebrauchter Kunstbaum zum Beispiel beim Trödler gekauft, würden grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Trödlers und dem Wiederverkaufswert.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 17.12.2024

Mit Freunden teilen