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Wehrdienstreform: Hat letzte Hürde genommen
Das vom Bundestagbeschlossene Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes fand am 19.12.2025 dieZustimmung des Bundesrates.
Das Gesetz führtdie Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen deutschen Staatsbürger erhaltenkünftig einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet,diesen auszufüllen, während Frauen dies freiwillig tun können. Zusätzlichmüssen alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, nach Eintritt derVolljährigkeit zur Musterung.
Ziel des Gesetzessei es, die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 von derzeit circa 184.000 auf255.000 bis 270.000 zu erhöhen, so die Bundesregierung. Hinzukommen sollen200.000 Reservisten. Der personelle Aufbau der Streitkräfte erfolgt zunächstauf freiwilliger Basis. Um möglichst viele junge Menschen für einenfreiwilligen Dienst zu gewinnen, enthält das Gesetz Anreize wie eine monatlicheVergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten Fällen einen Zuschussfür den Pkw- oder Lkw-Führerschein.
Ab 2027 ist dieBundesregierung verpflichtet, dem Bundestag die Freiwilligenzahlen vorzulegen.Reichen diese nicht aus, kann der Bundestag per Beschluss die so genannteBedarfswehrpflicht ausrufen. Erst dann ist eine zwangsweise Einberufung undsomit die Einführung einer Wehrpflicht möglich.
Das Gesetz kann nunvom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt zumüberwiegenden Teil zum 01.01.2026 in Kraft.
Bundesrat, PM vom19.12.2025