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Was ist Aufwand, was Investition: Neuer BMF-Entwurf im Blick

21.07.2025

Ein Entwurfsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dreht sich um die Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich den Entwurf angesehen. Er begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze, hält an einigen Stellen jedoch Nachbesserungen für erforderlich.

Bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden könnten einige Aufwendungen zusammenkommen. Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand? Das sei eine Frage, die Steuerpflichtige oft plage und regelmäßig für Diskussionen mit dem Finanzamt sorge, so der DStV. Das BMF überarbeite seine bisherige Verwaltungsauffassung hierzu.

Der DStV bewertet das Entwurfsschreiben als gut strukturiert; auch enthalte es verständliche Erläuterungen. Die Hinweise seien in der Praxis sehr nützlich. Auch seien die neuesten Urteile des Bundesfinanzhofs berücksichtigt wurden. An ein paar Stellen bestehe allerdings Verbesserungsbedarf.

Der Standard eines Gebäudes sei oft zentral für die Entscheidung, ob Erhaltungsaufwand vorliegen kann. Der DStV schlägt vor, die im Entwurf vorgesehenen Beispiele für besonders hohe Ausstattungsstandards noch einmal zu überdenken. Der sehr hohe Standard sollte in der Praxis tatsächlich nur in Ausnahmefällen festgestellt werden. Außerdem sollte er weitestgehend "Luxus" darstellen. Eine solche Luxussanierung sieht der DStV bei einem Austausch durch neuere – zeitgemäße – Technik nicht.

Steuerpflichtige müssten bei der Dokumentation von Baumaßnahmen einiges beachten. Fallen dann zum Beispiel noch Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen zusammen oder werden Gebäudeteile unterschiedlich genutzt, fordere das Finanzamt oft detaillierte Nachweise. Insbesondere kleineren Vermieter oder privaten Eigentümer wachse das meist über den Kopf, merkt der DStV an. Er fordert hier Vereinfachungen: Die bürokratische Belastung der Steuerpflichtigen dürfe nicht ausufern.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.07.2025

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