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Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen: Ab sofort neu gefasste Muster zu verwenden

16.12.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreibenvom März 2025 (BStBl I S. 954) die amtlichen Muster für Vollmachten zurVertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster neugefasst – mit sofortiger Wirkung.

Allerdings macht das programmtechnische Anpassungen deramtlichen Datensätze erforderlich (80a Abgabenordnung – AO). Daher bestimme dasBMF-Schreiben vom 24.04.2025 (BStBl I S. 986), dass die bis zum 26.03.2025geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mitBeiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung derVollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischenAnpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehördennach § 80a AO abgeschlossen sind.

Jetzt meldet das BMF, dass die automationstechnischenAnpassungen der amtlichen Datensätze mittlerweile umgesetzt sind. Daher seien fürdie elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltunggemäß § 80a AO ab sofort die mit BMF-Schreiben vom März 2025 neu gefasstenamtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zulegen. Würden die Vollmachtsdaten nicht gemäß § 80a AO elektronisch an dieFinanzverwaltung übermittelt, sei die Verwendung der amtlichen Muster fürVollmachten zur Vertretung in Steuersachen wie bisher freigestellt.

Wie im BMF-Schreiben vom März 2025 angekündigt, würden dieamtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie dasMerkblatt zur Verwendung dieser in Kürze auch im Formular-Management-System derBundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.12.2025, IV D 1 -S 0202/00038/003/105

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