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Verwendung personenbezogener Nutzerdaten für KI-Training: Verbraucherzentrale geht gegen Meta vor

07.05.2025

Ab Ende Mai 2025 will Meta alle jemals in Facebook und Instagram veröffentlichten Beiträge europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. Das Unternehmen stützt sich auf ein "berechtigtes Interesse" und nutzt die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprechen, meldet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darüber informiert habe Meta alle Instagram- und Facebook-Nutzer per InApp-Mitteilung oder E-Mail. Die Verbraucherzentrale zweifelt daran, dass das Vorgehen rechtmäßig ist. Sie hat Meta eigenen Angaben zufolge abgemahnt.

"Wir haben Meta per Abmahnung am 30.04.2025 dazu aufgefordert, ihre Pläne für Instagram und Facebook zu stoppen", sagt Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Sollte Meta dieser Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen". Es sei eilig. Denn Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, könnten nur schwer wieder zurückgeholt werden.

Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der pauschale Verweis auf das berechtigte Interesse reiche nicht aus. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. "Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden", erläutert Steffen. Dann reiche ein so genanntes Opt-out – so wie es Meta anbiete – nicht aus. Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.

Verbraucher, die die Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke ablehnen, könnten laut Meta noch vor dem 27.05.2025 widersprechen. Laut Verbraucherzentrale muss der Widerspruch nicht begründet werden, man müsse aber eine E-Mail-Adresse angeben.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, PM vom 06.05.2025

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