Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Verlängerte Abgabefrist für Steuererklär...

Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärung 2019: Eröffnet neue Chancen

25.02.2021

Als Reaktion auf die Kontaktbeschränkungen und neuen Steuerregeln im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Abgabe der Steuererklärung für 2019 erneut verlängert. Letzter Tag ist nun der 31.08.2021 für Pflichtveranlagte. Die verlängerte Frist gilt jedoch nur, wenn die Abgabe von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberatungsunternehmen durchgeführt wird.

Wer die reguläre Abgabefrist 31.07.2020 verbummelt hat oder nicht einhalten konnte, dem eröffne das Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen für Steuererklärungen 2019 eine neue Chance, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Wolle man die Steuererklärung durch einen Profi erledigen lassen, sollte man allerdings nicht zu lange warten, rät die Lohnsteuerhilfe. Die erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld infolge der Corona-Pandemie führe zu einer höheren Zahl von Pflichtveranlagungen und zu einem erhöhten Beratungsbedarf. Auch Unsicherheiten zum Beispiel in Bezug auf die Dienstwagenversteuerung oder die neue Homeoffice-Pauschale dürften verstärkt zu Nachfragen führen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 23.02.2021

Mit Freunden teilen