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Vergabeverfahren "Klassenassistenz": Darf fortgeführt werden
Der Kreis Pinneberg darf das Vergabeverfahren für die Einführung einer so genannten Klassenassistenz an drei öffentlichen Grundschulen fortführen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden. Es hat damit einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerden der vier Antragsteller zurückgewiesen.
Die Antragsteller sind Träger der freien Jugendhilfe, die Leistungen der Schulbegleitung erbringen. Sie befürchten, dass in Zukunft weniger Schulbegleitungen bewilligt werden und meinen, ein Vergabeverfahren dürfe hier nicht durchgeführt werden.
Laut OVG haben die Antragsteller kein Recht darauf, sich gegen das Vergabeverfahren "Klassenassistenz" zur Wehr zu setzen. Sie würden dadurch nicht in ihren Rechten aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches verletzt. Es sei zwischen Schulbegleitung und "Klassenassistenz" zu unterscheiden. Während die Schulbegleitung einzelne Kinder im Unterricht, bei Praktika oder auch in Pausen begleite, unterstütze die "Klassenassistenz" die Klassenlehrkraft, sei fester Bestandteil der Klasse und solle in Absprache allen helfen, die aktuell Hilfe bräuchten.
Auch eine Verletzung der Berufsfreiheit der Antragsteller hat das OVG verneint und betont, dass es dem Kreis Pinneberg nicht darum gehe, das Betätigungsfeld von Trägern der freien Jugendhilfe zu behindern. Ziel sei es vielmehr, die Teilhabe an schulischer Bildung für alle in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu sichern.
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2024, unanfechtbar