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Vereine und Ehrenamtliche: Profitieren von Entlastungen

14.01.2026

Ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Vereineprofitieren seit Beginn des Jahres von Erleichterungen. Höhere Freibeträge, derAbbau bürokratischer Pflichten und mehr finanzielle Flexibilität sollen dieRahmenbedingungen für freiwilliges Engagement verbessern und für mehrPlanungssicherheit im Vereinsalltag sorgen. Das teilt die Finanzverwaltung desLandes Nordrhein-Westfalen mit.

So sei der Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro angehobenworden, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.

Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftlicheGeschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften sei auf 50.000 Euro erhöhtworden. Damit müssen viele Vereine weiterhin keine Körperschaft- undGewerbesteuer zahlen und könnten ihre Mittel gezielt für die eigentlichenVereinszwecke einsetzen, so die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung.Gleichzeitig sinke der bürokratische Aufwand.

Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro)seien zudem künftig von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Auchdas reduziere bürokratischen Aufwand deutlich und schaffe finanzielleSpielräume.

Weiter könnten gemeinnützige Vereine jetzt ohne HöchstgrenzeMittel für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen,etwa auf Vereinsheimen oder Reithallen. Bau, Betrieb und auch unvermeidbareVerluste hätten keine Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Davon profitiertenVereine ebenso wie die Energiewende.

Neben steuerlichen Verbesserungen setzt Nordrhein-Westfalen eigenenAngaben zufolge auf konkrete Hilfe im Alltag der Vereine. Bereits seit Anfang2024 gebe es in jedem Finanzamt des Landes feste persönliche Ansprechpersonen,die bei steuerlichen Fragen praxisnah weiterhelfen. Ergänzend biete dieOberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit derLandesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW regelmäßige,kostenfreie Online-Schulungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht an.

Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, PM vom13.01.2026

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