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Verein «Hells Angels MC Concrete City»: Bleibt verboten

05.10.2021

Das Verbot des Vereins "Hells Angels MC Concrete City" ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Mit Verfügung vom 22.09.2017 hatte das Land Nordrhein-Westfalen den Verein verboten. Das Innenministerium hatte das Verbot darauf gestützt, dass dessen Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe.

Diese Einschätzung hat das für die Klage des Vereins in erster Instanz zuständige OVG bestätigt. Es hat hierbei insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder des Vereins an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 abgestellt.

Soweit die Verbotsverfügung auch den vom Land Nordrhein-Westfalen als Teilorga­nisation des verbotenen Vereins betrachteten Verein "Clan 81 Germany" umfasst, war die Klage hingegen erfolgreich. Das OVG konnte die für die Bewertung als Teil­organisation erforderliche Einbindung des "Clan 81 Germany" in den Verein "Hells Angels MC Concrete City" nicht feststellen.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.09.2021, 5 D 91/17, nicht rechtskrägftig

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