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Verbrauchsteuern und Steuern auf Alkohol: EU-Kommission startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Vereinigtes Königreich

25.07.2022

Da das Vereinigte Königreich das gemeinsam vereinbarte Protokoll zu Irland und Nordirland in wesentlichen Teilen weiterhin nicht umsetzt, startet die Europäische Kommission eigenen Angaben zufolge weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.

Bei den Verfahren gehe es um die Nichteinhaltung der geltenden Zollvorschriften und Kontrollvorgaben für den Warenverkehr von Nordirland nach Großbritannien. Dies erhöhe das Risiko des Schmuggels über Nordirland erheblich. Es eröffne beispielsweise Händlern die Möglichkeit, EU-Vorschriften über Verbote und Beschränkungen der Ausfuhr von Waren in Drittländer zu umgehen, oder biete Möglichkeiten für den Karussellhandel mit Waren, die in der EU zur Ausfuhr angemeldet werden und das Zollgebiet tatsächlich nicht über Nordirland verlassen.

Auch fehle die Mitteilung, dass die EU-Rechtsvorschriften zu Verbrauchsteuern, die ab dem 13.02.2023 gelten werden, umgesetzt wurden. Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland seien verpflichtet gewesen, diese Richtlinie umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen bis zum 31.12.2021 mitzuteilen. Bislang habe das Vereinigte Königreich dies nicht getan.

Weiter geht es um die fehlende Mitteilung, dass die EU-Vorschriften über Steuern auf Alkohol und alkoholische Getränke umgesetzt wurden. Sie erleichterten unter anderem kleineren Herstellern den Zugang zu niedrigeren Verbrauchsteuersätzen. Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland seien verpflichtet gewesen, so die Kommission, diese Richtlinie bis zum 31.12.2021 umzusetzen.

Die Kommission rügt auch die Nichtumsetzung der EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel, insbesondere des Import One-Stop Shop (IOSS). Der IOSS sei eine Sonderregelung, die Unternehmen seit dem 01.07.2021 nutzen können, um ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten bei Fernverkäufen von Importwaren nachzukommen. Es ermögliche Lieferanten und elektronischen Schnittstellen, die importierte Waren bis zu einem Wert von 150 Euro an Käufer in der EU verkaufen, die Mehrwertsteuer über die Steuerbehörden eines Mitgliedstaats zu erklären und abzuführen, anstatt sich in jedem Mitgliedstaat, in den sie verkaufen, registrieren lassen zu müssen. Für die Verbraucher in der EU bedeute dies viel mehr Transparenz.

Ziel der Vertragsverletzungsverfahren sei es, die Einhaltung des Protokolls in einer Reihe von Schlüsselbereichen sicherzustellen, erläutert die Kommission. Das sei unerlässlich, damit Nordirland weiterhin von seinem privilegierten Zugang zum europäischen Binnenmarkt profitieren kann, und um die Bürger in der EU sowie die Integrität des Binnenmarktes zu schützen.

Die britische Regierung habe nun hat zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten.

Europäische Kommission, PM vom 22.07.2022

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