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Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke: Portugal zu Umsetzung von EU-Recht aufgerufen

21.07.2022

Portugal hat es versäumt, die neuen EU-Vorschriften zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Richtlinie 2020/1151) in nationales Recht umzusetzen. Deswegen hat die Europäische Kommission am 15.07.2022 entschieden, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den EU-Mitgliedstaat zu richten.

Mit der Richtlinie 2020/1151 werde ein EU-weites System für die Zertifizierung kleiner und handwerklicher Erzeuger von Alkohol eingeführt, mit dem diese leichteren Zugang zu niedrigen Verbrauchsteuern in der ganzen Union erhalten sollen, erläutert die Kommission. Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie bis zum 31.12.2021 umsetzen müssen. Im Januar 2022 habe die Kommission Aufforderungsschreiben an elf Mitgliedstaaten, darunter Portugal, gerichtet, die die Richtlinie nicht vollständig umgesetzt hatten. Bis dato habe Portugal der Kommission keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt.

Das Land habe nun zwei Monate Zeit, um seinen Verpflichtungen nachzukommen und der Kommission dies mitzuteilen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.

Europäische Kommission, PM vom 15.07.2022

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