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Verbrauchssteuer auf tierische Produkte: «Tierwohlabgabe» benennt Zweck
Die zur Finanzierung von mehr Tierwohl verwendete Bezeichnung "Tierwohlabgabe" soll dem Abgabepflichtigen schon im Namen den Zweck der Abgabe verdeutlichen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/21679) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/21458) der FDP-Fraktion, die die Bezeichnung einer Verbrauchssteuer auf tierische Produkte als "Tierwohlabgabe" als möglicherweise irreführend problematisiert.
In der Antwort heißt es dazu weiter, dass der Begriff der Abgabe einen Oberbegriff darstelle, der Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben umfasse. In diesem Sinne sei auch der Begriff "Tierwohlabgabe" zu verstehen. Ob und wie dieser Begriff angepasst wird, soll im Nachgang der Ergebnisse der Prüfung der Finanzierungsoptionen unter Berücksichtigung des Aspekts der Wahrnehmung in der Bevölkerung eingehend erwogen werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 25.08.2020