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Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen primaholding

23.08.2023

Die primaholding GmbH belehrt in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht. Der vzbv prüft daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH. Im Vorjahr gingen bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zur Unternehmensgruppe ein.

Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des vzbv in Verträgen seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher können die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.

Wegen der Ansprüche der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie.

Betroffene Kunden können sich bis zum 15. September 2023 unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort finden sie auch Musterbriefe, mit denen sie ihre Rechte geltend machen können.

primaholding sei Beschwerde-Dauerbrenner bei den Verbraucherzentralen, berichtet der vzbv weiter: Im Jahr 2022 erfassten die Verbraucherzentralen zur primaholding mehr als 17.000 Beschwerden im Bereich Energie und Wasser. Das waren 29 Prozent aller Beschwerden, die zu den beiden Themenfeldern im Vorjahr eingingen. Die Gründe für die Beschwerden waren beispielsweise untergeschobene Verträge, Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führt der vzbv bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie.

vzbv, Pressemitteilung vom 22.08.2023

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