Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Unterschiedliche Gaspreise für Bestands-...

Unterschiedliche Gaspreise für Bestands- und Neukunden sind unzulässig

26.03.2025

Das Kammergericht Berlin hat einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die GASAG AG wegen unterschiedlicher Preise für Bestands- und Neukunden stattgegeben.

Für den Zeitraum vom 2. Dezember 2021 bis zum 30. April 2022 berechnete die Beklagte für im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Gas belieferten Neukunden höhere Arbeitspreise als sog. Bestandskunden. Die Klägerin hält diese Preisdifferenzierung für rechtlich unzulässig. Die Beklagte beruft sich auf die Ende 2021 stark gestiegenen Gasbeschaffungspreise und den sich daraus ergebenden starken Anstieg an Neukunden im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung.

Das Gericht hält die von der Beklagten vorgenommene Unterscheidung zwischen Bestandskunden und Neukunden für unzulässig. In der Verhandlung wies das Gericht darauf hin, dass schon nach der für den zu entscheidenden Zeitraum maßgeblichen alten Rechtslage keine Preisdifferenzierung zwischen Bestandskunden und Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung erlaubt sei. Insbesondere die gestiegenen Energiebeschaffungspreise stellten keinen rechtlich zulässigen sachlichen Grund für die Differenzierung dar.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Entscheidungsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist die Revision zum Bundesgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe möglich.

Musterfeststellungsklage

Die Musterfeststellungsklage ist eine besondere Klageform im deutschen Zivilprozessrecht, mit der Verbraucherinnen ihre Rechte gemeinsam durchsetzen können. Sie ermöglicht es Verbraucherschutzverbänden, stellvertretend für eine Vielzahl von Betroffenen gegen ein Unternehmen zu klagen. Ziel ist dabei die Klärung, ob den Verbraucherinnen gegenüber einem Unternehmen ein Anspruch (zum Beispiel auf Schadensersatz oder wie hier auf Rückerstattung) zusteht. Das Musterfeststellungsurteil stellt nur grundsätzlich fest, ob das Unternehmen haftet, bildet insoweit dann aber eine verbindliche Grundlage für die Durchsetzung der individuellen Ansprüche der angemeldeten Verbraucher*innen.

KG Berlin, Pressemitteilung vom 24.03.2025 zum Urteil MK 1/22 EnWG vom 21.03.2025 (nrkr)

Mit Freunden teilen