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"Union Move" in Mönchengladbach: Ist keine Versammlung

18.07.2022

Der für den 16.07.2022 in Mönchengladbach geplante "Union Move", bei dem laut Veranstalter "mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans" erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf im Vorfeld der Veranstaltung entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff fielen wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der "Union Move" Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten – so solle laut Veranstalter für die Anerkennung elektronischer Musikkultur als immaterielles Kulturerbe der UNESCO, für die Gleichstellung mit anderen Kulturformen, für einen gesetzlichen Feiertag für die elektronische Musik- und Tanzkultur in Nordrhein-Westfalen am 16.07.2022 und für bundeseinheitliche Verfahren zur Anmeldung und Durchführung solcher Veranstaltungen demonstriert werden. Insgesamt stünden aber Elemente einer Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund. Aus Sicht eines außenstehenden Betrachters würden überwiegend Künstler wahrzunehmen sein, die auf einem so genannten Float elektronische Musik spielten, und Besucher, die rund um das Float dazu tanzten. Dagegen nähmen die geplanten Kundgebungen nur eine deutlich untergeordnete Rolle ein. Zudem entspreche die Vermarktung der Veranstaltung überwiegend der eines typischen Festivals ohne öffentliche Meinungskundgaben. Dies dürfte dazu führen, dass auch die überwiegende Zahl der Teilnehmer lediglich in der Vorstellung an dem "Union Move" teilnehmen werde, bei elektronischer Musik zu feiern.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erhoben werden.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022, 18 L 1488/22

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