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Unfall mit vier Toten infolge epileptischen Anfalls: Bewährungsstrafe für Fahrer

18.02.2022

Das Landgericht (LG) Berlin hat einen SUV-Fahrer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem dieser in Berlin-Mitte mit seinem Auto einen Unfall verursacht hatte, bei dem vier Personen, darunter ein Kleinkind, ums Leben gekommen waren. Der Unfall war Folge eines epileptischen Anfalls des Fahrers.

Das LG erkannte auf tateinheitlich begangene vierfache fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben der Bewährungsstrafe erteilte es dem Angeklagten die Auflage, 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen. Darüber hinaus wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Die zuständige Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der inzwischen 45-Jährige Täter sein Fahrzeug bestiegen, obwohl er hätte erkennen können und müssen, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte nicht fahrtauglich war. Denn er sei nach einem ersten epileptischen Anfall im Mai 2019 und einer Hirnoperation im August 2019 von verschiedenen Ärzten dafür sensibilisiert worden, dass weitere epileptische Anfälle auftreten könnten; außerdem habe er Medikamente einnehmen müssen.

Zwar hätten einige Ärzte den Angeklagten zum Teil falsch oder zumindest unvollständig über seine Fahreignung aufgeklärt, allerdings treffe ihn – wie jeden Fahrzeugführer – die Pflicht, vor jedem Fahrtantritt eigenverantwortlich zu prüfen, ob er beziehungsweise sie tatsächlich am Straßenverkehr teilnehmen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Dieses Risiko habe der Angeklagte unterschätzt.

Nach seinen objektiven und subjektiven Fähigkeiten wäre er aber in der Lage gewesen, diese Fehleinschätzung zu vermeiden. Er hätte sich aufgrund der zum Teil widersprüchlichen Angaben der verschiedenen Ärzte ausdrücklich danach erkundigen müssen, welche Regeln für ihn gelten, so der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Hätte er dies getan, wäre ihm gesagt worden, dass er nach dem ersten epileptischen Anfall im Mai 2019 zwölf Monate lang kein Fahrzeug hätte führen dürfen. Der Angeklagte selbst hatte eingeräumt, dass einer seiner Ärzte ihn noch zehn Tage vor dem Unfall vor dem Autofahren gewarnt habe. Sein Handeln stufte das Gericht deshalb als bewusste Fahrlässigkeit ein.

Das LG kam nach Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass hier gerade noch eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von zwei Jahren angemessen sei. Strafmildernd sei neben der teils unzureichenden Aufklärung durch einige Ärzte vor allem der Umstand zu werten, dass der Angeklagte durch seine eigenen Angaben und die Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht die umfassende Aufklärung des Falles erst ermöglicht habe.

Dabei betonte der Vorsitzende, dass das Strafrecht angesichts des tragischen Todes von vier Menschen hier an seine Grenzen stoße. Nichts könne den Schmerz der Angeklagten lindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.02.2022, 542 KLs 6/21, nicht rechtskräftig

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