Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Umweltverband: Kann nicht auf besseren B...

Umweltverband: Kann nicht auf besseren Brandschutz in Bahntunnel klagen

28.11.2025

Eine Umweltvereinigung hält den Brandschutz in einemBahntunnel, der zum Projekt "Stuttgart 21" gehört, für unzureichendund klagt auf Aufhebung, hilfsweise Änderung des betreffendenPlanfeststellungsbeschlusses. Doch die Klage ist unzulässig, bestätigte jetztdas Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Der Verband sei nicht klagebefugt.

Es fehle an der Betroffenheit der Vereinigung in ihremAufgabenbereich und an der Geltendmachung umweltbezogener Rechtsvorschriften.

Die Vereinigung sei nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetznicht klagebefugt. Sie könne bereits nicht aufzuzeigen, durch die unterbliebeneAufhebung oder Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses in ihremsatzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt zu sein. Die begehrte Verbesserung derSchutzvorkehrungen für die Selbst- und Fremdrettung von Personen beim Brandeines Zuges im Tunnel genüge hierfür nicht.

Die einschlägigen Normen des Eisenbahnrechts seien zudemkeine umweltbezogenen Rechtsvorschriften, fährt das BVerwG fort. Umweltbezogen seieine Rechtsvorschrift, wenn sie sich auf Umweltbestandteile oder Faktorenbezieht und zumindest auch ein Umweltschutzziel verfolgt. Bei den Vorschriftenzur Vermeidung oder Minimierung von Personen- und Sachschäden bei Bränden inEisenbahn-Tunnelanlagen sei das nicht der Fall.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.2025, BVerwG 7 C8.24

Mit Freunden teilen