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Umweltbonus: Ab 01.01.2023 gilt neue Förderrichtlinie

13.12.2022

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Deswegen werde die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs rein elektrischer Fahrzeuge über den 01.01.2023 hinaus ermöglicht, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zugleich werde die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

Förderfähig seien ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag sei weiterhin das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de/elektromobilitaet).

Beim Umweltbonus betrage der Bundesanteil an der Förderung ab 01.01.2023 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro, so das BMWK. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppele sich auf zwölf Monate. Ab 01.09.2023 seien nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinke ab 01.01.2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 09.12.2022

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