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Umsatzsteuer: Zu den Konsequenzen des Brexit in Bezug auf Verwaltungszusammenarbeit

25.10.2021

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.12.2020 (III C 1 - S 7050/19/10001:002) enthält Ausführungen zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs. Die dort in den Randziffern 26 bis 28 getroffenen Regelungen zur Bearbeitung von Amtshilfeersuchen werden im Lichte des Abkommens EU/VK aufgehoben. Wie das BMF jetzt mitteilt, gilt stattdessen seit dem 01.01.2021 für die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen im Verhältnis zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21.10.2021. Dieses Schreiben (III C 5 - S 7420/20/10019 :001) ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.10.2021, III C 5 - S 7420/20/10019 :001

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