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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Vergabe nur auf schriftlichen Antrag
Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BdSt) hin. Hintergrund sei, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. beziehungsweise Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen.
Auch für allgemeine Fragen zur Vergabe sei ein schriftlicher Antrag erforderlich. Gleiches gelte für alle Fragen bezüglich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.
Der Antrag müsse folgende Informationen enthalten: Name und Anschrift des Antragstellers, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird, sowie die Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Der Antrag könne über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt werden. Das BZSt bittet darum, in dem Formular auch die Telefon- und Telefaxnummer mitzuteilen, um die Klärung eventueller Rückfragen zu beschleunigen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags sei, dass man als Unternehmer bei seinem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.
Eine Bearbeitung des Antrags erfolge in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.07.2020