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Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren: Newsletter informiert über Neuerungen

01.07.2021

Ab sofort bietet das Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren die Möglichkeit, sich für den Newsletter anzumelden. Dies teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.

Der Newsletter informiere über wichtige Neuerungen in Bezug auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Zusammenfassende Meldung und das Bestätigungsverfahren. Für vertiefende Informationen würden Links und Verweise angeboten.

Die Anmeldung für den Newsletter ist auf den Seiten des BZSt möglich (https://www.bzst.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_node.html).

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 30.06.2021

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