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Überbrückungshilfe IV: Pauschale Kostenabrechnung für Zutrittskontrollen möglich

10.02.2022

Die Personalkosten für die Umsetzung von Zutrittskontrollen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe IV förderfähig und können auch pauschal in Ansatz gebracht werden, um zusätzlichen Aufwand etwa für die Erstellung besonderer Stundennachweise zu vermeiden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich eigenen Angaben zufolge im Interesse der betroffenen Antragsteller und des Berufsstands für eine pauschale Kostenabrechnung stark gemacht.

Nach Ziff. 2.4 Nr. 15 des FAQ-Katalogs zur Überbrückungshilfe IV könnten Ausgaben für Hygienemaßnahmen als förderfähige Kosten angesetzt werden, so der Verband. Nach Anhang 3 des Katalogs zählten dazu auch die Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Diese Personalkosten seien unabhängig davon förderfähig, ob diese Kosten intern durch eigenes Personal oder extern zum Beispiel durch Beauftragung eines Dienstleisters angefallen sind. Soweit ausschließlich interne Kosten anfallen, könnten diese statt durch Einzelnachweis auch durch einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro pro Öffnungstag im Förderzeitraum geltend gemacht werden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 09.02.2022

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