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Trunkenheitsfahrt mit Elektroscooter: Kann zu Führerscheinentzug führen
Elektroscooter sind als Kraftfahrzeuge einzustufen, sodass für deren dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, wie die "Welt" am 26.08.2020 auf ihren Internetseiten meldet. Ab einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille sei danach von einer absoluten Fahruntauglichkeit auszugehen.
Im zugrunde liegenden Fall war der Betroffene laut "Welt" nach dem Besuch des Oktoberfestes mit einem Elektroscooter gefahren, wobei er eine BAK von 1,35 Promille aufwies. Das Amtsgericht München habe ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt und ein Fahrverbot sowie einen siebenmonatigen Führerscheinentzug angeordnet. Hiergegen hatte der Mann Rechtsmittel eingelegt.
"Welt", Internetmeldung vom 26.08.2020