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Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes: Verurteilung eines Jugendlichen rechtskräftig

12.08.2021

Das Urteil des Landgerichts (LG) Augsburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge an einem Augsburger Feuerwehrmann ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des jugendlichen Angeklagten verworfen hat.

Der Angeklagte hatte am Abend des 06.12.2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes herbeigeführt. Den Begleiter des Feuerwehrmannes verletzte er durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich.

Das LG Augsburg hat den 17-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der (Einheits-)Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.07.2021, 1 StR 194/21

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