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Thüringen: Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
Das muss doch auch einfacher gehen, lautet eine Bitte so mancher Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Erstellung und Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung. Ja, es geht einfacher. Die Thüringer Finanzverwaltung geht den nächsten Schritt: In den Thüringer Finanzämtern wird das neue Verfahren »Referenzierung auf Belege« (kurz RABE) eingeführt.
Hinter diesem Titel verbirgt sich, dass die bisherige elektronische Möglichkeit, Belege nach Anforderung der Finanzämter online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen, weiter ergänzt wird. Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.
Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden. »Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden«, sagt Finanzministerin Katja Wolf.
Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. »Steuerpflichtige, die während der Erstellung der Steuererklärung schon ihre Belege mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft und hochgeladen haben, sparen sich den Aufwand im Nachhinein, Belege nochmal raussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch ein Stückchen digitaler«, sagt Katja Wolf.
Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.
Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik »Übermittelte Formulare« auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 24.3.2025