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Thüringen: 2G im Einzelhandel bleibt vorerst bestehen

10.01.2022

In Thüringen bleibt es auch weiterhin bei der per Verordnung vom 23.11.2021 festgelegten 2G-Regelung für den Einzelhandel. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Eilantrag eines bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens mit Filialen in Thüringen gegen die 2G-Zugangsbeschränkung für Einzelhandelsgeschäfte abgelehnt.

Soweit das OVG Niedersachsen mit Beschluss vom 22.12.2021 eine andere Beurteilung für das dortige Landesrecht vorgenommen habe, folgt das OVG Thüringen dem für die Thüringer Rechtslage nicht. Maßgeblich dafür sei ein erheblich abweichendes Infektionsgeschehen in Thüringen sowie der plausible Ansatz des Thüringer Verordnungsgebers, in dieser dramatischen Situation infektionsübertragende Kontakte insbesondere stärker gefährdeter Personengruppen grundsätzlich zu unterbinden. Dies müsse umso mehr im Hinblick auf die wesentlich erhöhte Übertragbarkeit der Omikron-Virusvariante gelten.

Die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage einer gleichheitswidrigen Behandlung müsse angesichts der notwendigen schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Bewertung einer Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, betont das OVG Thüringen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 30.12.2021, 3 EN 775/21, unanfechtbar

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