Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Thesaurierungsbegünstigung: Steuerberate...

Thesaurierungsbegünstigung: Steuerberaterverband für Stärkung zugunsten KMU

10.01.2022

Die Koalitionspartner planen, das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung zu evaluieren und zu prüfen, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind. So sei es im Koalitionsvertrag festgezurrt, informiert der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV). Dies ist aus Sicht des Verbandes zwar "gut, aber längst nicht zufriedenstellend".

Das Vorhaben zur Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung habe die Politik bereits seit vielen Jahren auf dem Zettel. Bereits der Koalitionsvertrag 2013 habe die Prüfung der Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen vorgesehen, erläutert der DStV. Allein die Umsetzung scheine unmöglich. Der DStV habe daher im Vorfeld der Bundestagswahl erneut dringend eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung des Instruments angeregt. Leider lasse indes auch der aktuelle Koalitionsvertrag handfeste und über einen Prüfauftrag hinausreichende Pläne vermissen, bemängelt der DStV.

Die Bedeutung einer starken Eigenkapitalquote rücke in Zeiten einer coronagebeutelten Wirtschaft noch einmal deutlicher in den Fokus. Zwar seien gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) – Jobmotor und Stabilisator unserer Wirtschaft – vielfach mit einem guten Liquiditätspolster in die Pandemie gestartet. Doch der Krisen-Marathon zehre die Reserven der Unternehmen auf. Dringend notwendige Investitionen, etwa in die Digitalisierung oder in Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und der Erhalt von Arbeitsplätzen, stünden auf der Kippe.

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) sei ein probates Instrument, einer solchen Entwicklung vorzubeugen und die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen anzukurbeln. Leider bilde die Komplexität der Begünstigung die besonderen Bedürfnisse der KMU derzeit nicht ab, meint der DStV. Die Regelung komme daher aktuell allein großen Personenunternehmen zugute. Um den KMU für künftige Krisen ein gutes Rüstzeug in die Hand zu geben, Investitionsspielräume zu eröffnen und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten, sollte die Thesaurierungsbegünstigung novelliert werden.

Der seit dem 01.01.2022 mögliche Kapital-Booster dürfte nur sehr eingeschränkt den notwendigen wirtschaftlichen Schwung auslösen, fährt der Verband fort: Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) sei für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit der Möglichkeit verbunden, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Ob und in welcher Breite dieses so genannte Optionsmodell bei den Unternehmen zur Anwendung kommen wird, würden zwar erst die kommenden Monate zeigen. Dass jedoch auch die Reichweite dieses Modells stark begrenzt und allenfalls für große Gesellschaften mit deutlichem Thesaurierungspotential interessant ist, dürften die Erörterungen in Fachkreisen bereits jetzt belegen.

Nach Auffassung des DStV bedarf es vor diesem Hintergrund keiner – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – erneuten Evaluation und Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung. Die bereits vorliegende breite fachliche und politische Expertise der letzten Jahre unterstütze diese Einschätzung. Die entscheidenden Bausteine, um das Instrument für KMU deutlich attraktiver zu gestalten, lägen längst auf dem Tisch:

  • Den Steuersatz für die thesaurierten Gewinne so anzupassen, dass eine Gleichbehandlung mit Körperschaften gegeben ist.

  • Den festen Steuersatz der Nachversteuerung durch die Möglichkeit der Regelbesteuerung im Teileinkünfteverfahren auf Antrag einzuführen (so genannte Günstigerprüfung).

  • Um die systemimmanente Fehlsteuerung bei der Verwendungsreihenfolge aufzulösen, sollte ein Volumen festgelegt werden, bis zu dem laufende Entnahmen aus Altrücklagen während der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung möglich sind.

  • Um Belastungsunterschiede gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen, sollten die auf den Begünstigungsbetrag entfallenden Ertragsteuern in die Begünstigung einbezogen werden.

  • Umstrukturierungshindernisse könnten beseitigt werden, indem der nachversteuerungspflichtige Betrag dem ausschüttbaren Gewinn bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet wird.

Ein weiteres jahrelanges Abwarten und ergebnisloses Prüfen lehnt der DStV daher ab. DStV-Präsident Torsten Lüth fordert vielmehr: "Die Politik muss sich endlich ein Herz fassen und die Stärkung der Thesaurierungsbegünstigung angehen! Dies wäre insbesondere für KMU ein wichtiger Schritt."

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.01.2021

Mit Freunden teilen